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Unsere Dienstleistungen

Die Anforderungen eines Gebäudes an eine Sanierung, an eine Effizienzsteigerung einer generellen oder speziellen Betrachtung sind vielfältig. Schauen Sie im Firmenportfolio zu unseren Dienstleistungen, was wir bei welchem Vorhaben können und bieten. Vom Energieausweis bis zu einem Energieaudit nach DIN 16247 – wir sind an Ihrer Seite. Unser Team mitsamt der vielfältigen Expertise und Erfahrung begleitet Sie sicher und verlässlich bei Ihrem Dienstleistungswunsch. Natürlich können wir noch mehr, fragen Sie uns einfach an.

iSFP

Der maßgeschneiderte Sanierungsplan analysiert den aktuellen Zustand Ihres Wohnhauses und bietet Ihnen eine schrittweise Anleitung, wie Sie die Renovierung in der richtigen Abfolge durchführen können.


Unser Experte für Energieeffizienz wird die Renovierungsschritte in enger Absprache mit Ihnen planen, um einen individuellen Fahrplan zu erstellen, der alle verfügbaren Fördermittel berücksichtigt.


Der Sanierungsplan wird von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) staatlich gefördert mit bis zu 650 Euro.

Energieausweise

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Energieverbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der letzten Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Die DENA (Deutsche Energieagentur) empfiehlt hingegen den Energiebedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnen wir als zugelassene Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Baubegleitung

Im Rahmen der gesamten Gebäudesanierung gibt es nicht nur die handwerkliche Seite, sondern auch die administrative Seite. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und betreuen Sie in allen Fragen und Themen, die während der Sanierungsphase auftreten können. Von der Beantragung der Fördergelder, über die erforderlichen Berechnungen und Nachweise, bis hin zur Rechnungsprüfung sowie Vor-Ort-Terminen während der Sanierung sind wir Ihr Partner.

Regenerativ-Check für Ihre Heizung

Unser Experte überprüft vor Ort und anhand Ihrer Gebäudedaten den Einbau einer möglich regenerativen Heizungsquelle. Im gemeinsamen Gespräch, werden Ihnen alle Möglichkeiten aufgezeigt und besprochen. Im Nachgang zu diesem Termin erhalten Sie einen umfassenden Bericht inkl. Kostenschätzung.

Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831

Um eine effiziente und lange Betriebsdauer der Wärmepumpe sicherzustellen, ist es von enormer Wichtigkeit diese genau zu dimensionieren. Augenmaß ist hier fehl am Platz, denn die Pumpe darf weder zu groß noch zu klein sein. Leider wird heute immer noch ein Großteil der Wärmepumpen abgeschätzt. Mit einer unabhängigen Heizlastberechnung sind sie auf der sicheren Seite.


Mit einer von uns erstellen Heizlastberechnung nach Norm können sie auch auf Installateur Firmen zugehen und sich Angebote einholen. Dann bekommen sie garantiert keine falsch dimensionierte Wärmepumpe eingebaut. Dadurch sichern sie sich gegen horrend hohe Betriebs- und Reparaturkosten ab.


Diese Berechnung ist nach den aktuell gültigen Richtlinien verpflichtend für die Einzelmaßnahmen Heizung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Hydraulischer Abgleich

Der „Hydraulische Abgleich“ ist ein Oberbegriff für die Dimensionierung einer auf die örtlichen Begebenheiten optimierte Heizverteilungsanlage.


Für jeden beheizten Raum wird zunächst der Heizbedarf ermittelt. Dafür müssen die gewünschte Nutzungstemperatur und Aufheizverhalten, die thermischen Eigenschaften aller Wände und Decken zu benachbarten Räumen, sowie das Lüftungskonzept erfasst werden. Im zweiten Schritt wird für jeden Raum die Wärmebereitstellung durch die verwendeten Heizkörper und deren Zuleitungen von der Heizzentrale ermittelt. In einem schrittweisen Verfahren, das auf das Optimus-Projekt zurückgeht, kann man daraus die (Steilheit der) Verlauf-Temperatur und den Volumenstrom, also die Voreinstellung der Ventile, für jeden Heizkörper berechnen.


Schließlich muss geprüft werden, ob die Vor- und Rücklauftemperatur zur gewählten Heizungstechnologie passt. Gegebenenfalls muss dann die Größe von einzelnen „kritischen“ Heizkörpern angepasst werden.

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude


  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder

  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).


Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Fördersatz hier: Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:


  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro

  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro

  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro

Energieaudit nach DIN EN 16247

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.


Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.


Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Fördersatz:


  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.

  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 60 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.

Ablauf eines Audits

1. Erster Kontakt
Unser Energieauditor klärt mit Ihnen die Rahmenbedingungen der Beratung.


2. Auftakt-Besprechung
Gemeinsam erörtern Sie die nächsten Maßnahmen. So vereinbaren wir beispielsweise, welche Daten wir von Ihnen benötigen. Ebenso besprechen wir gemeinsam, wie wir messen und das Energieaudit insgesamt durchführen.


3. Datenerfassung
Unser Energieauditor erfasst die Informationen und Daten Ihrer energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen.


4. Außeneinsatz
Danach begeht er Ihre Objekte, um gegebenenfalls zusätzliche Daten zu ermitteln. Er betrachtet dabei auch das Nutzerverhalten Ihrer Mitarbeiter und wie sich dieses auf den Energieverbrauch Ihres Unternehmens auswirkt.


5. Analyse
Unser Energieauditor stellt die Ist-Situation übersichtlich dar und zeigt Ihnen, wo und wie Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens verbessern können.


6. Berichtswesen
Wurde das Energieaudit durchgeführt, fasst unser Experte in einem Abschlussbericht alle Ergebnisse des Audits zusammen und erläutert, wie Sie Ihre Energieeffizienz steigern. Darin schlägt er auch vor, wie Sie bestimmte Maßnahmen umsetzen und was Sie dadurch einsparen können.


7. Abschluss-Besprechung
Unser Energieauditor präsentiert Ihnen die Ergebnisse des Audits, beantwortet Ihre Rückfragen und übergibt Ihnen den Bericht.

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